Zeitraum, Umfang und andere Formalien

Sprache:

Die Masterarbeit muss in deutscher Sprache verfasst werden. Auf Antrag und mit Einverständnis der Gutachter kann aber auch von der geltenden Regelung abgewichen werden.

Zeitraum:

Der Arbeitsaufwand für das Masterabschlussmodul beträgt insgesamt 30 Kreditpunkte. Die Zeit von der Ausgabe des Themas bis zur Ablieferung der Masterarbeit beträgt in der Regel 24 Wochen. Im Einzelfall kann auf begründeten Antrag der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit um bis zu zwei Monate verlängert werden.

Die Masterarbeit muss fristgemäß im Akademischen Prüfungsamt abgegeben und der Abgabezeitpunkt sollte aktenkundig gemacht werden.

Die Prüfungsordnung sieht vor, dass eure Arbeit in der Regel innerhalb von acht Wochen nach ihrer Abgabe durch beide Gutachterinnen oder Gutachter bewertet wird.

Wiederholung der Masterarbeit:

Die Masterarbeit kann, wenn sie mit „nicht bestanden“ bewertet wurde oder als „nicht bestanden“ gilt, einmal wiederholt werden. Eine zweite Wiederholung ist ausgeschlossen. Eine Rückgabe des Themas bei der Wiederholung der Masterarbeit ist nur zulässig, wenn von dieser Möglichkeit bei der ersten Arbeit kein Gebrauch gemacht worden ist.

Das neue Thema der Masterarbeit wird in angemessener Frist, in der Regel innerhalb von drei Monaten nach Bewertung der ersten Arbeit ausgegeben.

Umfang:

Eine konkrete Vorgabe, wie viel Seiten man schreiben muss, gibt es weder in der Prüfungsordnung, noch in der fachspezifischen Anlage. Fragt daher einfach bei der/dem Erstgutachter*in eurer Arbeit nach, wie viel Seiten ihr schreiben sollt. In der Regel umfasst die Masterarbeit bei einer reinen ‚theoretischen‘ Arbeit 60 bis 80 Seiten. Wollt ihr in euerer Arbeit einen praktischen Anteil einbauen (z.B. einen Film, ein Hörspiel, oder ein anderes Projekt), müsst ihr in der Regel nur noch 30 bis 40 Seiten schreiben. Sprecht das aber auch vorab mit eurer/eurem Erstgutachter*in ab.

Formalien:

Alle wichtigen, zu beachtenden Formalien bekommt man auf einem Merkblatt nach der Anmeldung ausgehändigt.

Soweit ihr mit eurer/eurem Erstgutachter*in nicht ausgemacht habt, dass ihr in Comic Sans schreiben dürft, gibt Prüfungsamt der Universität Oldenburg mal folgendes vor: DIN A4; Titelblatt mit Namen der Arbeit, Name der Uni, Datum, Namen der Betreuer, deinem Namen und Studiengang; Zeilenabstand 1,5; ca. 3cm Rand; Schrift z. B. Arial (11pt) oder Times New Roman (12pt).

Ansonsten: wissenschaftlich arbeiten und zitieren wie in jeder Hausarbeit auch und bei Abgabe der Masterarbeit schriftlich versichern, dass man die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat.

Rückmeldung:

Bei manchen Integrated-Media-Studierenden ist schon folgender Fall eingetreten: Alle Kreditpunkte waren eingetragen, man musste keine Kurse mehr machen und nur noch seine angemeldete Masterarbeit abgeben. In diesem Fall gilt:

Laut dem Immatrikulationsamt muss man sich dennoch für das kommende Sommersemester rückmelden! Man kann aber, wenn man die Masterarbeit bis einen Monat nach Beginn der Vorlesungszeit abgegeben und sich exmatrikuliert hat, seine Semestergebühren zurückerstattet bekommen.