Masterarbeit

Laut Prüfungsordnung soll die Masterarbeit zeigen, „dass die oder der Studierende in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus dem jeweiligen Masterstudiengang selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten.“ Das Thema und die Aufgabenstellung eurer Masterarbeit müssen dem „Prüfungszweck“ (§ 2 der Prüfungsordnung) und der Bearbeitungszeit (beträgt in der Regel 24 Wochen) entsprechen. Die Art der Aufgabe und die Aufgabenstellung müssen mit der Ausgabe des Themas festliegen. Euer Thema könnt ihr nur einmal und nur innerhalb des ersten Drittels der Bearbeitungszeit zurückgegeben.

Thema

Wenn ihr ein mögliches Thema gefunden habt, müsst ihr diesen Vorschlag eurer möglichen Erstgutachterin oder Erstgutachter vorstellen. Nach anschließender Besprechung und Zusage wird das Thema dem Prüfungsausschuss vorgeschlagen. Auf Antrag sorgt dieser dafür, dass Studierende rechtzeitig ihr Thema erhalten.

Die Ausgabe des Themas erfolgt über die Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. Die Ausgabe solltet ihr am besten aktenkundig festhalten.

Prüfer*innen

Die Masterarbeit muss von zwei Personen begutachtet werden (Erstgutachter*in und Zweitgutachter*in). Eine dieser beiden Personen muss Mitglied der Hochschullehrergruppe bzw. Privatdozentin oder Privatdozent sein. Dabei gilt: Wenn der Erstgutachter oder die Erstgutachterin kein Mitglied der Hochschullehrergruppe bzw. Privatdozentin oder Privatdozent ist, muss die Zweitgutachterin oder der Zweitgutachter ein thematisch ausgewiesenes Mitglied der Hochschullehrergruppe oder Privatdozentin bzw. Privatdozent aus dem Fach oder einem fachnahen Bereich sein.

Eine Übersicht über alle Prüfungsberechtigten findet ihr hier.

Die Hochschullehrer*innen des Instituts für Kunst und visuelle Kultur findet ihr auf dieser Seite.

Die Hochschullehrer*innen des Instituts für Musik sind hier aufgelistet.